Vertretungen der Elternschaft

 

Klassenkonferenzen:

Die Klassenkonferenz ist dazu da, besondere Themen wie, z. B. Beratung über Schüler, Zensuren, Versetzungen, Strafen, Zusammenwirken zwischen Fachlehrern usw. zu besprechen. Teilnehmer sind alle Lehrkräfte einer Klasse, sowie jeweils 3 stimmberechtigte Eltern- und Schülervertreter. Die Einladung hierzu erfolgt durch die Lehrkräfte (Klassenleitung), die auch die Konferenz leiten. In jedem Schuljahr finden zwei Zeugniskonferenzen statt (am Ende jeden Halbjahres zwischen 14.00 und 20.00 Uhr, Dauer max. 1 Std.). Die Eltern- und Schülervertreter haben hierbei jedoch lediglich Mitsprache- und keine Stimmrechte. Es werden für die Konferenz insgesamt 3 Elternvertreter und 3 Stellvertreter für 2 Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt hierbei regelmäßig im Block, d. h. in einem Wahlgang. Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, dass mindestens ein Klassenelternvertreter dazu gehört.
 

Klassenelternvertreter:

Die Eltern einer Klasse wählen 2 Personen aus Ihrer Mitte als Vertreter aus. Hierbei sind alle 2 Jahre die Elternvertreterin oder der Elternvertreter und ein Stellvertreter in getrennten Wahlgängen zu wählen. Sie halten den Kontakt zur Klassenleitung, sollten von diesen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit über Vorkommnisse und Neuigkeiten in der Klasse informiert werden und sind Ansprechpartner für allgemeine Fragen aus der Elternschaft. Sie laden zu den Elternabenden ein, legen die Tagesordnung fest und leiten die Versammlung. Es sind mindestens 2 Treffen pro Jahr abzuhalten. Die Einladungen hierzu sollten mindestens 2 Wochen vorher den Eltern vorliegen.
 

Schulelternrat (SER):

Die Vertreter aus allen Klassen (einschl. Stellvertreter) bilden den Schulelternrat. Der SER ist das höchste Gremium der Eltern an der Schule. Er trifft sich auf Einladung der/des Vorsitzenden mindestens einmal im Halbjahr. Zu den Aufgaben gehören die Wahlen des Vorstands und zu den Fachkonferenzen (im Wechsel jeweils für 2 Jahre). Der SER vertritt alle Klassen, also alle Schüler und deren Eltern. Er berät über alle die Eltern berührende Fragen und trifft erforderlichenfalls hierzu Beschlüsse. Zu den Sitzungen werden immer die Schulleitung und ggf. andere sachverständige Personen eingeladen. Der Schulelternrat an der MCS hat über 100 Mitglieder. Um handlungsfähig zu bleiben, wählt sich der SER einen Vorstand, der zwischen den SER-Sitzungen im Namen und im Auftrag des SER handelt. Dem Vorstand gehören neben der/dem Vorsitzenden bis zu 6 Stellvertreter an. Die gewählten Vertreter sind für die Betreuung aller Jahrgänge in allen Schulzweigen zuständig. Der Vorstand trifft sich regelmäßig mit der Schulleitung. Dort werden alle die Schule und die Eltern berührenden Fragen besprochen, wie z. B. Schulprogramm, Lehrerversorgung, Baumaßnahmen oder die allgemeine Schulorganisation.
Der Vorstand bereitet die SER-Sitzungen vor. Daneben gibt es für besondere Aufgaben Arbeitsgruppen, in denen außer Mitgliedern des Vorstands auch weitere Eltern mitarbeiten.
 

Gesamtkonferenz:

Die Gesamtkonferenz ist seit dem Schuljahr 2007 / 2008 nicht mehr das oberste Beschlussgremium der Schule.
Hatte sie bislang über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule zu entscheiden, ist nun ein enger Rahmen für die Zuständigkeiten vorgegeben. In der Gesamtkonferenz wirken alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit  an der Schule Beteiligten zusammen. Die Gesamtkonferenz beschließt das Schulprogramm, die Schulordnung und die Geschäfts- und Wahlordnungen der  Konferenzen und Ausschüsse. Außerdem entscheidet sie über Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung und für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. 

 

Fachkonferenzen:

Es gibt für fast jedes Fach eine eigene Fachkonferenz, dort sitzen die Fachlehrkräfte mit Eltern- und Schülervertretern (jeweils 2 + 2 Stellvertreter) und besprechen fachbezogene Probleme, Vorgehensweisen im Unterricht, neue Fachbücher usw.. Wahlen zu den Fachkonferenzen finden alle 2 Jahre statt; es werden zwischendurch aber auch Nachrücker benötigt.
 

Schulvorstand

Der  Schulvorstand legt die wesentlichen Eckpunkte der schulischen Arbeit an der jeweiligen Schule fest. Er entscheidet über die Ausgestaltung der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der gesetzlichen vorgegebenen Möglichkeiten.
Zu den Aufgaben des Schulvorstandes gehören:
 

Überschulische Vertretungen

Regions- und Stadtelternrat:

Der Regionselternrat wird aus Vertretern aller Schulen der Region Hannover gebildet. Er kümmert sich u. a. um Schulentwicklungsplanung, Haushaltsmittel, Lehrer- und Unterrichtsversorgung und Elternaktionen. Es werden 2 stimmberechtigte Vertreter in den kommunalen Schulausschuss entsandt. Der Regionselternrat unterhält mehrere Arbeitskreise, darunter auch solche für jede Schulform - für uns den Arbeitskreis Gesamtschulen. Gleiches gilt auch für den Bereich der Stadt Ronnenberg.
 
Landeselternrat:
Der Landeselternrat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten beim Kultusministerium (4 Elternvertreter der Gesamtschulen). Er berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des Schulwesens, soweit Eltern betroffen sind. Dazu werden 3 stimmberechtigte Mitglieder in den Landesschulbeirat gewählt. Dieser hat ein Anhörungsrecht beim Kultusministerium und fertigt Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Darüber hinaus wählt der Landeselternrat 7 Delegierte in den Bundeselternrat, die Arbeitsgemeinschaft der Landesvertreter.

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