Vertretungen der
Elternschaft
Klassenkonferenzen:
Die Klassenkonferenz ist dazu da,
besondere Themen wie, z. B. Beratung
über Schüler, Zensuren, Versetzungen, Strafen, Zusammenwirken
zwischen
Fachlehrern usw. zu besprechen. Teilnehmer sind alle Lehrkräfte
einer
Klasse, sowie jeweils 3 stimmberechtigte Eltern- und
Schülervertreter.
Die Einladung hierzu erfolgt durch die Lehrkräfte
(Klassenleitung), die
auch die Konferenz leiten. In jedem Schuljahr finden
zwei Zeugniskonferenzen statt (am Ende jeden Halbjahres zwischen
14.00
und 20.00 Uhr, Dauer max. 1 Std.). Die Eltern- und
Schülervertreter
haben hierbei jedoch lediglich Mitsprache- und keine Stimmrechte. Es
werden für die Konferenz insgesamt 3 Elternvertreter und 3
Stellvertreter für 2 Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt hierbei
regelmäßig
im Block, d. h. in einem Wahlgang. Es hat sich als sinnvoll
herausgestellt, dass mindestens ein Klassenelternvertreter dazu
gehört.
Klassenelternvertreter:
Die Eltern einer Klasse
wählen 2 Personen aus Ihrer Mitte als Vertreter aus. Hierbei sind
alle
2 Jahre die Elternvertreterin oder der Elternvertreter und ein
Stellvertreter in getrennten Wahlgängen zu wählen. Sie halten
den
Kontakt zur Klassenleitung, sollten von diesen im Rahmen der
vertrauensvollen Zusammenarbeit über Vorkommnisse und Neuigkeiten
in
der Klasse informiert werden und sind Ansprechpartner für
allgemeine
Fragen aus der Elternschaft. Sie laden zu den Elternabenden ein, legen
die Tagesordnung fest und leiten die Versammlung. Es
sind mindestens 2 Treffen pro Jahr abzuhalten. Die Einladungen hierzu
sollten mindestens 2 Wochen vorher den Eltern vorliegen.
Schulelternrat (SER):
Die Vertreter aus allen Klassen
(einschl. Stellvertreter) bilden den
Schulelternrat. Der SER ist das höchste Gremium der Eltern an der
Schule. Er trifft sich auf Einladung der/des Vorsitzenden mindestens
einmal im Halbjahr. Zu den Aufgaben gehören die Wahlen des
Vorstands
und
zu den Fachkonferenzen (im Wechsel jeweils für 2 Jahre). Der SER
vertritt alle Klassen, also alle Schüler und deren Eltern. Er
berät
über alle die Eltern berührende Fragen und trifft
erforderlichenfalls
hierzu Beschlüsse. Zu den Sitzungen werden immer die
Schulleitung und
ggf. andere sachverständige Personen eingeladen. Der
Schulelternrat an
der MCS hat über 100 Mitglieder. Um
handlungsfähig zu bleiben,
wählt sich der SER einen Vorstand, der zwischen den SER-Sitzungen
im
Namen und im Auftrag des SER handelt. Dem Vorstand gehören neben
der/dem Vorsitzenden bis zu 6 Stellvertreter an. Die gewählten
Vertreter sind für die Betreuung aller Jahrgänge in allen
Schulzweigen zuständig. Der Vorstand trifft sich
regelmäßig mit der Schulleitung. Dort
werden alle die Schule und die Eltern berührenden Fragen
besprochen,
wie z. B. Schulprogramm, Lehrerversorgung, Baumaßnahmen oder die
allgemeine Schulorganisation.
Der
Vorstand bereitet die SER-Sitzungen vor. Daneben gibt es für
besondere
Aufgaben Arbeitsgruppen, in denen außer Mitgliedern des Vorstands
auch
weitere Eltern mitarbeiten.
Gesamtkonferenz:
Die Gesamtkonferenz ist seit dem Schuljahr
2007 / 2008 nicht mehr das oberste Beschlussgremium der Schule.
Hatte sie bislang über alle wesentlichen Angelegenheiten der
Schule zu entscheiden, ist nun ein enger Rahmen für die
Zuständigkeiten vorgegeben. In der Gesamtkonferenz wirken alle an
der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule Beteiligten
zusammen. Die Gesamtkonferenz beschließt das Schulprogramm, die
Schulordnung und die Geschäfts- und Wahlordnungen der
Konferenzen und Ausschüsse. Außerdem entscheidet sie
über Grundsätze für die Leistungsbewertung und
Beurteilung und für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren
Koordinierung.
Fachkonferenzen:
Es gibt für fast jedes Fach eine
eigene Fachkonferenz, dort sitzen die
Fachlehrkräfte mit Eltern- und Schülervertretern (jeweils 2 +
2
Stellvertreter) und besprechen fachbezogene Probleme, Vorgehensweisen
im Unterricht, neue Fachbücher usw.. Wahlen zu den Fachkonferenzen
finden alle 2 Jahre statt; es werden
zwischendurch
aber auch Nachrücker benötigt.
Schulvorstand
Der Schulvorstand legt die wesentlichen Eckpunkte der
schulischen Arbeit an der jeweiligen Schule fest. Er entscheidet
über die Ausgestaltung der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der
gesetzlichen vorgegebenen Möglichkeiten.
Zu den Aufgaben des Schulvorstandes gehören:
- Entscheidung über Anträge einer besonderen Organisation
wie z. B. Gesamtschule oder Einrichtung von Integrationsklassen.
- Entscheidung über die Ausgestaltung der Stundentafel.
- Entscheidung über Schulpartnerschaften im In- und
Ausland.
- Vorschlagsrecht zur Namensgebung für die Schule; die
Entscheidung hierüber trifft der Schulträger (hier: Stadt
Ronnenberg)
- Antragsrecht für Schulversuche, z. B. zur Erprobung
unterschiedlicher Organisationsformen der Schule oder neuer
pädagogischer Ansätze.
- An Grundschulen Entscheidungsrecht über die Grundsätze
für die Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeitern.
- Entscheidung über die Grundsätze zur Durchführung
von Projektwochen.
- Entscheidung über die Grundsätze für die Werbung
und das Sponsoring an der Schule.
- Entscheidung über die Grundsätze für die jahrliche
Überprüfung der Arbeit in der Schule.
- Vorschlagsrecht für das Schulprogramm und die Schulordnung.
Überschulische Vertretungen
Regions- und Stadtelternrat:
Der Regionselternrat wird aus
Vertretern aller Schulen der Region
Hannover gebildet. Er kümmert sich u. a. um
Schulentwicklungsplanung,
Haushaltsmittel, Lehrer- und Unterrichtsversorgung und Elternaktionen.
Es werden 2 stimmberechtigte Vertreter in den kommunalen Schulausschuss
entsandt. Der Regionselternrat unterhält mehrere Arbeitskreise,
darunter auch solche für jede Schulform - für uns den
Arbeitskreis
Gesamtschulen. Gleiches
gilt auch für den Bereich der Stadt Ronnenberg.
Landeselternrat:
Der Landeselternrat ist die
Vertretung der Erziehungsberechtigten beim Kultusministerium (4
Elternvertreter der Gesamtschulen). Er berät das Kultusministerium
in
allgemeinen Fragen des Schulwesens, soweit Eltern betroffen sind. Dazu
werden 3 stimmberechtigte Mitglieder in den Landesschulbeirat
gewählt.
Dieser hat ein Anhörungsrecht beim Kultusministerium und fertigt
Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Darüber
hinaus
wählt der Landeselternrat 7 Delegierte in den Bundeselternrat, die
Arbeitsgemeinschaft der Landesvertreter.
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