Hausaufgabenkonzept


Beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 28.09.2010 und im Schulvorstand am 10.11.2010

Derjenige Lehrer, welcher häusliche Aufgaben aufgibt, um sich in der Schule die Mühe zu sparen, verrechnet sich ganz; die Mühe wird ihm bald desto saurer werden.

(J. F. Herbart, 1835)

Begriffsbestimmung

Hausaufgaben werden in der Schule aufgegeben und sollen in der Regel zu Hause erledigt werden.

Hausaufgaben sind Pflichtübungen für Schülerinnen und Schüler (SuS) außerhalb der Schulstunden.

 

I. Rechtliche Regelungen

 

Weltweit werden in Ländern mit einem geregelten Schulsystem Gesetze, Verordnungen, Erlasse aufgestellt, die den Nutzen, den Sinn der Hausaufgaben erläutern und ihre Erledigung fordern, teilweise erzwingen.

 

Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen

RdErl. d. MK v. 16.12.2004 – 33-82 100 (SVBl. 2/2005 S.76) - VORIS 22410 -
Bezug: Erl. „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ v. 27.1.1997 (SVBl. S. 66)

1.   Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf

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die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,

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die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und -abschnitte oder

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die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen

ausgerichtet sein.

Art und Umfang von Hausaufgaben im pädagogischen Konzept der Schule gehören zu den wesentlichen Angelegenheiten (§ 34 Abs. 1 NSchG), über die die Gesamtkonferenz zu beschließen hat. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern (§ 96 Abs. 4 NSchG), schließt auch die Erörterung der Hausaufgabenpraxis mit den Klassenelternschaften ein.

2.   Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.

3.   Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen.

Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind

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im Primarbereich:

30 - 45 Minuten,

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im Sekundarbereich I:

1 - 2 Stunden,

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im Sekundarbereich II:

2 - 3 Stunden.

Auch durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Für die Koordinierung ist die Klassenkonferenz zuständig (§ 35 Abs. 3 Nr.2 NSchG).

4.   An den Tagen mit Unterricht, der nach 14 Uhr beginnt, ist im Sekundarbereich I bei der Stellung von Hausaufgaben für den folgenden Tag auf die besondere Belastung der Schülerinnen und Schüler durch Nachmittagsunterricht Rücksicht zu nehmen. Es dürfen im Primarbereich vom Freitag und im Sekundarbereich I vom Samstag keine Hausaufgaben zum folgenden Montag gestellt werden. Hausaufgabenstellungen über Ferienzeiten sind mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z.B. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht nicht zulässig.

5.   Dieser Erlass tritt zum 1.1.2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

Soweit der gültige Erlass in Niedersachsen.

 

II. Funktion der Hausaufgaben

 

Hausaufgaben werden über vielfältige Funktionen begründet:

  • Übung, Sicherung und Anwendung im Unterricht erworbener Fertigkeiten und Kenntnisse

  • unterrichtsvorbereitend

  • Anregung, Förderung zum selbständigen Arbeiten  und Denken

  • Förderung von Eigeninitiative und Interesse

  • Element der Binnendifferenzierung

  • Lernen lernen

  • Erziehung zu Pflichterfüllung, Fleiß, Ausdauer, Gewissenhaftigkeit und Selbstdisziplinierung

Teilweise stehen sicherlich einzelne Funktionen zueinander im Widerspruch. Sicherlich können gut gestellte Hausaufgaben SuS herausfordern und motivieren. Mechanisches Üben aber kann Interesse und Motivation stören, verhindern.

 

III. Die folgenden Verabredungen sollen an der Marie Curie Schule eingehalten werden von:

 

Schülerinnen und Schülern

  • Unsere SuS notieren die Hausaufgaben im „Jahresplaner“. Die Führung des Jahresplaners geht in die Bewertung des Arbeitsverhaltens ein.

  • Die Notiz findet zu dem Tag statt, an dem die Aufgabe vorliegen muss.

  • SuS, die ihre Hausaufgaben nicht oder unvollständig erledigt haben, melden sich unaufgefordert am Anfang der Unterrichtsstunde.

  • Nicht erledigte Hausaufgaben werden nachgearbeitet und der entsprechenden Lehrkraft vorgelegt.

  • Werden Hausaufgaben drei Mal nicht angefertigt, erfolgt über den Jahresplaner eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, die abzuzeichnen ist. In den Jahrgängen Q 1 und Q 2 regelt diese Fragen die Lehrkraft direkt mit der Schülerin, dem Schüler.

  • Die Schule bietet montags bis donnerstags  eine betreute Hausaufgabenwerkstatt an. Die Teilnahme ist freiwillig.

  • SuS, die ihre Hausaufgaben unregelmäßig erledigen, können durch die Lehrkräfte einen „Hausaufgabenpass“ ausgehändigt bekommen, der zu einer verpflichtenden Teilnahme an der Hausaufgabenwerkstatt in einem vorgegebenen Zeitfenster führt.

  • das „Hausaufgabenverhalten“ der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers findet in der Bewertung des Arbeitsverhaltens im Zeugnis Berücksichtigung.

Lehrkräften

  • Hausaufgaben unterstützen den Lernprozess der SuS und ergänzen den Unterricht. Sie dienen der Übung, Wiederholung und der Ergebnissicherung. (siehe Grundsatzerlasse vom 27.04.2010)

  • Hausaufgaben dienen auch dem individuellen Lernen.

  • Die Lehrkräfte würdigen durch regelmäßige Besprechung, Kontrolle und Durchsicht der Hausaufgaben die häusliche Arbeit der SuS. (siehe Grundsatzerlasse vom 27.04.2010 und den oben genannten Erlass „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ vom 16.12.2004)

  • Das Thema Hausaufgaben/ selbstorganisiertes Lernen wird beim ersten Elternabend des Schuljahres in allen Klassen besprochen.

  • Hausaufgaben werden nicht benotet.

  • das „Hausaufgabenverhalten“ der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers findet in der Bewertung des Arbeitsverhaltens im Zeugnis Berücksichtigung.

  • Die Lehrkräfte notieren die Hausaufgaben im Klassenbuch bzw. Kursheft.

  • Die Notiz findet zu dem Tag statt, an dem die Aufgabe vorliegen muss.

  • Die Klassenleitung koordiniert in Problemfällen den Zeitbedarf durch Absprachen mit den Fachkollegen. In der Klasse wird eine Übersicht geführt.

  • An langen Schultagen nehmen die Lehrkräfte bei Hausaufgaben zum nächsten Tag Rücksicht auf die zeitliche Belastung der Schülerinnen und Schüler.

  • Die Schule bietet montags bis donnerstags  eine betreute Hausaufgabenwerkstatt an. Die Teilnahme ist freiwillig.

  • SuS, die ihre Hausaufgaben unregelmäßig erledigen, können durch die Lehrkräfte einen „Hausaufgabenpass“ ausgehändigt bekommen, der zu einer verpflichtenden Teilnahme an der Hausaufgabenwerkstatt in einem vorgegebenen Zeitfenster führt.

  • Werden Hausaufgaben drei Mal nicht angefertigt, erfolgt über den Jahresplaner eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, die abzuzeichnen ist. In den Jahrgängen Q 1 und Q 2 regelt diese Fragen die Lehrkraft direkt mit der Schülerin, dem Schüler.

Eltern

  • Erstellen zusammen mit ihrem Kind anhand des Stundenplans und der außerunterrichtlichen Aktivitäten ihres Kindes einen adäquaten Zeitplan für die Erledigung der Hausaufgaben.

  • Interessieren sich für die Hausaufgaben ihres Kindes. Es ist auch eine Wertschätzung.

  • Geben Lob und Anerkennung. Machen Mut.

  • Kontrollieren regelmäßig den Jahresplaner und die formale Anfertigung der Hausaufgaben.

  • Sorgen für angemessene Rahmenbedingungen bei der Anfertigung der Hausaufgaben. (Störungen vermeiden, Unnötiges vom Tisch/der Schreibfläche, richtiger Lichteinfall,...)

  • Nutzen bei Bedarf das Angebot der  Hausaufgabenwerkstatt