Beschlossen
auf der Gesamtkonferenz am 28.09.2010 und im Schulvorstand am
10.11.2010
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„Derjenige Lehrer,
welcher häusliche Aufgaben aufgibt, um sich in der
Schule die Mühe zu sparen, verrechnet sich ganz; die
Mühe wird ihm bald desto saurer werden.“
(J. F. Herbart,
1835) |
Begriffsbestimmung
Hausaufgaben werden in der Schule aufgegeben und sollen in der Regel
zu Hause erledigt werden.
Hausaufgaben sind Pflichtübungen für Schülerinnen und Schüler (SuS)
außerhalb der Schulstunden.
I. Rechtliche Regelungen
Weltweit werden in Ländern mit einem
geregelten Schulsystem Gesetze, Verordnungen, Erlasse aufgestellt,
die den Nutzen, den Sinn der Hausaufgaben erläutern und ihre
Erledigung fordern, teilweise erzwingen.
Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen
RdErl. d. MK v. 16.12.2004 – 33-82 100 (SVBl. 2/2005 S.76) -
VORIS 22410 -
Bezug: Erl. „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ v.
27.1.1997 (SVBl. S. 66)
1. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den
Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe,
Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die
Hausaufgabenstellung insbesondere auf
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die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener
Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken, |
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die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und -abschnitte
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die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit
Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen |
ausgerichtet
sein.
Art und Umfang
von Hausaufgaben im pädagogischen Konzept der Schule gehören zu den
wesentlichen Angelegenheiten (§ 34 Abs. 1 NSchG), über die die
Gesamtkonferenz zu beschließen hat. Die Verpflichtung der
Lehrkräfte, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den
Klassenelternschaften zu erörtern (§ 96 Abs. 4 NSchG), schließt auch
die Erörterung der Hausaufgabenpraxis mit den Klassenelternschaften
ein.
2.
Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den
Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben
gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen
und Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung von
Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die
Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen
angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der
Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten
bewertet werden.
3.
Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die
Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die
Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen.
Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind
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im Primarbereich: |
30 - 45 Minuten, |
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im Sekundarbereich I: |
1 - 2 Stunden, |
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im Sekundarbereich II: |
2 - 3 Stunden. |
Auch durch
Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte
Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler
Rechnung getragen. Für die Koordinierung ist die Klassenkonferenz
zuständig (§ 35 Abs. 3 Nr.2 NSchG).
4.
An den Tagen mit Unterricht, der nach 14 Uhr beginnt, ist im
Sekundarbereich I bei der Stellung von Hausaufgaben für den
folgenden Tag auf die besondere Belastung der Schülerinnen und
Schüler durch Nachmittagsunterricht Rücksicht zu nehmen. Es dürfen
im Primarbereich vom Freitag und im Sekundarbereich I vom Samstag
keine Hausaufgaben zum folgenden Montag gestellt werden.
Hausaufgabenstellungen über Ferienzeiten sind mit Ausnahme der
Aufgabe einer Lektüre für z.B. den Deutsch- oder
Fremdsprachenunterricht nicht zulässig.
5.
Dieser Erlass tritt zum 1.1.2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der
Bezugserlass aufgehoben.
Soweit der gültige Erlass in Niedersachsen.
II. Funktion der Hausaufgaben
Hausaufgaben werden über vielfältige Funktionen begründet:
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Übung, Sicherung und Anwendung im Unterricht erworbener
Fertigkeiten und Kenntnisse
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unterrichtsvorbereitend
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Anregung, Förderung zum selbständigen Arbeiten und Denken
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Förderung von Eigeninitiative und Interesse
-
Element der Binnendifferenzierung
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Lernen lernen
-
Erziehung zu Pflichterfüllung, Fleiß, Ausdauer,
Gewissenhaftigkeit und Selbstdisziplinierung
Teilweise stehen sicherlich einzelne Funktionen zueinander im
Widerspruch. Sicherlich können gut gestellte Hausaufgaben SuS
herausfordern und motivieren. Mechanisches Üben aber kann Interesse
und Motivation stören, verhindern.
III. Die folgenden
Verabredungen sollen an der Marie Curie Schule eingehalten werden
von:
Schülerinnen und Schülern
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Unsere SuS notieren die Hausaufgaben im „Jahresplaner“. Die
Führung des Jahresplaners geht in die Bewertung des
Arbeitsverhaltens ein.
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Die Notiz findet zu dem Tag statt, an dem die Aufgabe vorliegen
muss.
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SuS, die ihre Hausaufgaben nicht oder unvollständig erledigt
haben, melden sich unaufgefordert am Anfang der
Unterrichtsstunde.
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Nicht erledigte Hausaufgaben werden nachgearbeitet und der
entsprechenden Lehrkraft vorgelegt.
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Werden Hausaufgaben drei Mal nicht angefertigt, erfolgt über den
Jahresplaner eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, die
abzuzeichnen ist. In den Jahrgängen Q 1 und Q 2 regelt diese
Fragen die Lehrkraft direkt mit der Schülerin, dem Schüler.
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Die Schule bietet montags bis donnerstags eine betreute
Hausaufgabenwerkstatt an. Die Teilnahme ist freiwillig.
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SuS, die ihre Hausaufgaben unregelmäßig erledigen, können durch
die Lehrkräfte einen „Hausaufgabenpass“ ausgehändigt bekommen,
der zu einer verpflichtenden Teilnahme an der
Hausaufgabenwerkstatt in einem vorgegebenen Zeitfenster führt.
-
das „Hausaufgabenverhalten“ der einzelnen Schülerin/des
einzelnen Schülers findet in der Bewertung des Arbeitsverhaltens
im Zeugnis Berücksichtigung.
Lehrkräften
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Hausaufgaben unterstützen den Lernprozess der SuS und ergänzen
den Unterricht. Sie dienen der Übung, Wiederholung und der
Ergebnissicherung. (siehe Grundsatzerlasse vom 27.04.2010)
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Hausaufgaben dienen auch dem individuellen Lernen.
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Die Lehrkräfte würdigen durch regelmäßige Besprechung, Kontrolle
und Durchsicht der Hausaufgaben die häusliche Arbeit der SuS.
(siehe Grundsatzerlasse vom 27.04.2010 und den oben genannten
Erlass „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ vom
16.12.2004)
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Das Thema Hausaufgaben/ selbstorganisiertes Lernen wird beim
ersten Elternabend des Schuljahres in allen Klassen besprochen.
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Hausaufgaben werden nicht benotet.
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das „Hausaufgabenverhalten“ der einzelnen Schülerin/des
einzelnen Schülers findet in der Bewertung des Arbeitsverhaltens
im Zeugnis Berücksichtigung.
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Die Lehrkräfte notieren die Hausaufgaben im Klassenbuch bzw.
Kursheft.
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Die Notiz findet zu dem Tag statt, an dem die Aufgabe vorliegen
muss.
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Die Klassenleitung koordiniert in Problemfällen den Zeitbedarf
durch Absprachen mit den Fachkollegen. In der Klasse wird eine
Übersicht geführt.
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An langen Schultagen nehmen die Lehrkräfte bei Hausaufgaben zum
nächsten Tag Rücksicht auf die zeitliche Belastung der
Schülerinnen und Schüler.
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Die Schule bietet montags bis donnerstags eine betreute
Hausaufgabenwerkstatt an. Die Teilnahme ist freiwillig.
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SuS, die ihre Hausaufgaben unregelmäßig erledigen, können durch
die Lehrkräfte einen „Hausaufgabenpass“ ausgehändigt bekommen,
der zu einer verpflichtenden Teilnahme an der
Hausaufgabenwerkstatt in einem vorgegebenen Zeitfenster führt.
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Werden Hausaufgaben drei Mal nicht angefertigt, erfolgt über den
Jahresplaner eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, die
abzuzeichnen ist. In den Jahrgängen Q 1 und Q 2 regelt diese
Fragen die Lehrkraft direkt mit der Schülerin, dem Schüler.
Eltern
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Erstellen zusammen mit ihrem Kind anhand
des Stundenplans und der außerunterrichtlichen Aktivitäten ihres
Kindes einen adäquaten Zeitplan für die Erledigung der
Hausaufgaben.
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Interessieren sich für die Hausaufgaben
ihres Kindes. Es ist auch eine Wertschätzung.
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Geben Lob und Anerkennung. Machen Mut.
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Kontrollieren regelmäßig den Jahresplaner
und die formale Anfertigung der Hausaufgaben.
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Sorgen für angemessene Rahmenbedingungen
bei der Anfertigung der Hausaufgaben. (Störungen vermeiden,
Unnötiges vom Tisch/der Schreibfläche, richtiger
Lichteinfall,...)
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Nutzen bei Bedarf das Angebot der Hausaufgabenwerkstatt
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