
|
|
Der Bestand der Mobilen Spielothek steht allen Schülerinnen
und Schülern der |
|
|
Die Ausleihe findet zu den festgelegten Ausleihzeiten der Mobilen Spielothek statt. |
|
|
Der Schülerausweis wird als Ausleihkarte gewertet. |
|
|
Der/die Entleiher(in) ist verpflichtet, die entliehenen
Spiele sorgfältig zu behandeln |
|
|
Jeder/jede Entleiher(in) ist verpflichtet, festgestellte
Beschädigungen oder Verluste |
|
|
Für den Verlust oder die Beschädigung entliehener Spiele haftet der/die Entleiher(in). |
|
|
Wenn die Behebung des Schadens möglich ist, so erfolgt die Reparatur durch den/die Entleiher(in), ansonsten müssen Spielteile oder das Spiel ersetzt werden. |
|
|
Ein Weiterverleih an Dritte ist nicht gestattet. |
|
|
Die Rückgabe der entliehenen Spiele erfolgt 10 Minuten vor Beginn der nachfolgenden Pause bzw. der Unterrichtsstunde. |
|
|
Der/die Entleiher(in) erklärt sich mit diesen Regeln einverstanden. |